WCAG
Auch bekannt als: Web Content Accessibility Guidelines
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine technische Empfehlung des World Wide Web Consortium (W3C) für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten. Sie ordnen überprüfbare Erfolgskriterien vier Prinzipien zu und stufen sie in die Konformitätsstufen A, AA und AAA ein. Die WCAG sind selbst kein Gesetz. Ihre Kriterien wirken über die europäische Norm EN 301 549 mittelbar in europäisches und deutsches Recht hinein.
Zuletzt geprüft am von Lukas Schardt. Erstellt am .
WCAG: Fakten im Überblick
- Herausgeber
- World Wide Web Consortium (W3C) Quelle für Herausgeber
- Aktuelle Version
- WCAG 2.2, W3C Recommendation vom 12. Dezember 2024 Quelle für Aktuelle Version
- Erstveröffentlichung WCAG 2.2
- 5. Oktober 2023 Quelle für Erstveröffentlichung WCAG 2.2
- Grundprinzipien
- Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust Quelle für Grundprinzipien
- Konformitätsstufen
- A, AA, AAA Quelle für Konformitätsstufen
- Umfang von WCAG 2.2
- 4 Prinzipien, 13 Richtlinien und 86 Erfolgskriterien Quelle für Umfang von WCAG 2.2
- Umfang von WCAG 2.1
- 4 Prinzipien, 13 Richtlinien und 78 Erfolgskriterien Quelle für Umfang von WCAG 2.1
- Internationale Norm
- WCAG 2.2 ist als ISO/IEC 40500:2025 veröffentlicht Quelle für Internationale Norm
- Rechtlicher Bezug
- Mittelbar über die europäische Norm EN 301 549, die derzeit auf WCAG 2.1 verweist Quelle für Rechtlicher Bezug
Wie die WCAG aufgebaut sind
Die WCAG sind in drei Ebenen gegliedert. Über allem stehen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diesen Prinzipien sind dreizehn Richtlinien zugeordnet, die die Ziele beschreiben. Die Richtlinien selbst sind nach Angabe des W3C nicht prüfbar.
Die unterste Ebene bilden die Erfolgskriterien. Sie sind der überprüfbare Teil des Standards, und nur an ihnen entscheidet sich die Konformität. WCAG 2.2 enthält 86 Erfolgskriterien, davon 31 auf Stufe A, 24 auf Stufe AA und 31 auf Stufe AAA. WCAG 2.1 enthält 78 Erfolgskriterien, davon 30 auf Stufe A, 20 auf Stufe AA und 28 auf Stufe AAA.
Neben dem Standard selbst veröffentlicht das W3C unterstützende Dokumente, darunter „Understanding WCAG 2“ und „Techniques for WCAG 2“. Sie erläutern die Erfolgskriterien und zeigen Umsetzungswege, sind aber nicht der Standard.
Welche WCAG-Versionen es gibt
WCAG 2.0 wurde am 11. Dezember 2008 veröffentlicht. WCAG 2.1 wurde am 5. Juni 2018 veröffentlicht, aktualisierte Fassungen erschienen am 21. September 2023, am 12. Dezember 2024 und am 6. Mai 2025. WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 veröffentlicht, die aktualisierte Fassung am 12. Dezember 2024. Diese Fassung vom 12. Dezember 2024 ist die aktuelle W3C Recommendation.
Die drei Versionen bestehen nebeneinander. WCAG 2.2 hebt WCAG 2.1 nicht auf, und WCAG 2.1 hebt WCAG 2.0 nicht auf. Spätere Versionen ergänzen Erfolgskriterien und ändern bestehende nicht. Die einzige Ausnahme ist das Erfolgskriterium 4.1.1 Parsing, das in WCAG 2.2 als überholt gilt und entfernt wurde.
Die Versionen sind abwärtskompatibel. Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, erfüllen auch WCAG 2.1 und WCAG 2.0. WCAG 2.2 ist außerdem als internationale Norm ISO/IEC 40500:2025 veröffentlicht.
Wie die WCAG mit dem deutschen Recht zusammenhängen
Weder das BFSG noch die BITV 2.0 nennen die WCAG. Beide arbeiten mit einer Konformitätsvermutung: Wer harmonisierte Normen einhält, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, erfüllt vermutlich die gesetzlichen Anforderungen. Das steht für die Privatwirtschaft in § 4 BFSG und für öffentliche Stellen des Bundes in § 3 Absatz 2 BITV 2.0.
Die für öffentliche Stellen im Amtsblatt genannte Norm ist EN 301 549. Ihre Fassung V3.2.1 (2021-03) ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 als harmonisierte Norm für Webseiten und mobile Anwendungen im Amtsblatt genannt worden, dort bezogen auf die Richtlinie (EU) 2016/2102. Diese Fassung übernimmt die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA; die Kriterien der Stufe AAA führt sie nur informativ auf.
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bezeichnet EN 301 549 als „derzeit die zentrale technische Referenz für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im digitalen Bereich“ und nennt die WCAG 2.1 als die darin herangezogene Fassung, mit dem Hinweis, dass eine aktualisierte Fassung der Norm auf die WCAG 2.2 verweisen wird. Das W3C beschreibt denselben Stand: EN 301 549 nutzt derzeit WCAG 2.1, die nächste Fassung soll WCAG 2.2 nutzen.
Verwandte Seiten zu den WCAG
Wie sich die WCAG in der Praxis umsetzen lassen, beschreibt die Themenseite zu den WCAG. Verwandte Faktenseiten: die Faktenseite zum BFSG und die Faktenseite zur sitebrunch GmbH. Alle Faktenseiten im Überblick zeigt die Fakten-Übersicht.
WCAG: Abgrenzung
Die WCAG sind kein Gesetz. Rechtlich verpflichtend werden ihre Kriterien erst über nationale Vorschriften und die Norm EN 301 549.
Die rechtlich herangezogene Konformitätsstufe ist AA, nicht AAA. EN 301 549 V3.2.1 übernimmt die Erfolgskriterien der Stufen A und AA als Anforderungen. Die WCAG 2.2 halten in Abschnitt 5.2.1 selbst fest, dass AAA-Konformität nicht als allgemeine Vorgabe für ganze Websites verlangt werden sollte, weil sich für manche Inhalte nicht alle AAA-Erfolgskriterien erfüllen lassen.
Eine höhere Versionsnummer bedeutet nicht, dass die vorherige Version ungültig wird. WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 sind gleichzeitig gültige Standards.
WCAG: Häufige Fragen
WCAG: Referenzen
WCAG: Quellen
- WCAG 2 Overview, W3C Web Accessibility Initiative
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C
- EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI, CEN, CENELEC
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Normen und Standards zum BFSG, Bundesfachstelle Barrierefreiheit