Automatische WCAG-Prüfung
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Web Content Accessibility Guidelines
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweit anerkannte Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und bilden die technische Grundlage für nahezu alle nationalen und internationalen Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit.
Die aktuell relevante Version ist WCAG 2.1 (seit 2018), ergänzt durch WCAG 2.2 (seit 2023). Die Richtlinien definieren, wie Websites, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, der Motorik oder der Kognition.
Die WCAG basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:
Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen so dargestellt werden, dass Nutzende sie wahrnehmen können. Das betrifft z.B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste.
Bedienbar (Operable): Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein. Es muss genügend Zeit für Interaktionen geben und Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen.
Verständlich (Understandable): Informationen und Bedienung müssen verständlich sein. Texte sollen lesbar sein, Navigation vorhersehbar und Eingabehilfen verfügbar.
Robust: Inhalte müssen so umgesetzt werden, dass sie von verschiedenen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig interpretiert werden können.
Die WCAG definieren drei Konformitätsstufen:
Level A: Grundlegende Barrierefreiheit. Mindestanforderung.
Level AA: Der Standard, den alle relevanten Gesetze (BFSG, BITV, BaFG) fordern. Deckt die häufigsten Barrieren ab.
Level AAA: Höchste Stufe. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert für maximale Zugänglichkeit.
Die WCAG ist die universelle Referenz für digitale Barrierefreiheit. Wer WCAG 2.1 Level AA erfüllt, erfüllt gleichzeitig die technischen Anforderungen des BFSG, der BITV, des BaFG und der EN 301 549. Sie ist damit der gemeinsame Nenner aller relevanten Gesetze in Deutschland, Österreich und der EU.
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