WCAG 2.2
Auch bekannt als: Web Content Accessibility Guidelines 2.2
WCAG 2.2 ist die aktuelle Fassung der Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortium. Sie ergänzt WCAG 2.1 um neun Erfolgskriterien und entfernt ein bestehendes. Sie hebt WCAG 2.0 und WCAG 2.1 nicht auf. Rechtlich gefordert ist sie in Deutschland und der EU derzeit nicht, weil die im Amtsblatt der Europäischen Union zitierte harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 auf WCAG 2.1 beruht.
Zuletzt geprüft am von Lukas Schardt. Erstellt am .
WCAG 2.2: Fakten im Überblick
- Herausgeber
- World Wide Web Consortium (W3C) Quelle für Herausgeber
- Status
- W3C Recommendation Quelle für Status
- Erstveröffentlichung
- 5. Oktober 2023 Quelle für Erstveröffentlichung
- Aktuelle Fassung
- 12. Dezember 2024 Quelle für Aktuelle Fassung
- Neue Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1
- neun Quelle für Neue Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1
- Entfallenes Erfolgskriterium
- 4.1.1 Parsing, in WCAG 2.2 als überholt eingestuft und entfernt Quelle für Entfallenes Erfolgskriterium
- Umfang
- 86 Erfolgskriterien, davon 31 auf Stufe A, 24 auf Stufe AA und 31 auf Stufe AAA Quelle für Umfang
- Harmonisierte Norm im Amtsblatt der EU
- EN 301 549 V3.2.1, harmonisiert am 18. August 2021, beruht auf WCAG 2.1 Quelle für Harmonisierte Norm im Amtsblatt der EU
- Rechtliche Verbindlichkeit
- derzeit nicht über die harmonisierte Norm gefordert; maßgeblich ist weiterhin WCAG 2.1 auf Stufe AA Quelle für Rechtliche Verbindlichkeit
Die neun neuen Erfolgskriterien
2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum), Stufe AA. Erhält ein Bedienelement den Tastaturfokus, darf es nicht vollständig durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt sein.
2.4.12 Focus Not Obscured (Enhanced), Stufe AAA. Dieselbe Anforderung in strengerer Form: Kein Teil des fokussierten Bedienelements darf durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt sein.
2.4.13 Focus Appearance, Stufe AAA. Ist der Tastaturfokus sichtbar, muss die Fläche des Fokusindikators mindestens so groß sein wie ein zwei CSS-Pixel dicker Rahmen um das nicht fokussierte Element, und das Kontrastverhältnis zwischen fokussiertem und nicht fokussiertem Zustand muss mindestens 3:1 betragen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn der Fokusindikator vom Nutzeragenten bestimmt wird und nicht angepasst werden kann.
2.5.7 Dragging Movements, Stufe AA. Jede Funktion, die über eine Ziehbewegung bedient wird, muss auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen erreichbar sein. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Ziehen essenziell ist oder die Funktion vom Nutzeragenten bestimmt und vom Autor nicht verändert wird.
2.5.8 Target Size (Minimum), Stufe AA. Die Zielfläche für Zeigereingaben beträgt mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel. Ausnahmen bestehen unter anderem für kleinere Ziele mit ausreichendem Abstand, für gleichwertige Bedienelemente auf derselben Seite und für essenzielle Fälle.
3.2.6 Consistent Help, Stufe A. Wiederholen sich Hilfsmechanismen über mehrere Seiten einer Seitengruppe, erscheinen sie in derselben Reihenfolge relativ zum übrigen Seiteninhalt. Gemeint sind menschliche Kontaktdaten, ein menschlicher Kontaktweg, eine Selbsthilfeoption und ein vollautomatisierter Kontaktweg.
3.3.7 Redundant Entry, Stufe A. Informationen, die im selben Vorgang bereits eingegeben oder bereitgestellt wurden und erneut verlangt werden, sind automatisch auszufüllen oder zur Auswahl anzubieten. Ausgenommen sind Fälle, in denen die erneute Eingabe essenziell ist, der Sicherheit dient oder die früheren Angaben nicht mehr gültig sind.
3.3.8 Accessible Authentication (Minimum), Stufe AA. In keinem Schritt eines Authentifizierungsvorgangs darf ein kognitiver Funktionstest verlangt werden, etwa das Erinnern eines Passworts oder das Lösen eines Rätsels. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn eine alternative Authentifizierungsmethode ohne kognitiven Funktionstest angeboten wird oder ein Mechanismus zur Verfügung steht, der beim Bestehen des Tests hilft.
3.3.9 Accessible Authentication (Enhanced), Stufe AAA. Dieselbe Anforderung, jedoch nur mit den beiden Ausnahmen Alternative und unterstützender Mechanismus.
Was mit 4.1.1 Parsing geschehen ist
Das Erfolgskriterium 4.1.1 Parsing aus WCAG 2.0 und WCAG 2.1 ist in WCAG 2.2 als überholt eingestuft und aus dem Standard entfernt worden. Es verlangte, dass Markup korrekt verschachtelt ist, eindeutige IDs verwendet und Start- und End-Tags vollständig sind.
Der Standard weist ausdrücklich darauf hin, dass Autorinnen und Autoren, die aufgrund einer rechtlichen Vorgabe WCAG 2.0 oder WCAG 2.1 einhalten müssen, ihre Inhalte zwar auf WCAG 2.2 aktualisieren können, 4.1.1 aber möglicherweise weiterhin prüfen und berichten müssen. Für den deutschen und europäischen Rechtsrahmen ist das der Regelfall, weil dort weiterhin WCAG 2.1 maßgeblich ist.
Warum die Nummerierung ungewohnt aussieht
Die neuen Erfolgskriterien sind jeweils ans Ende der Richtlinie angehängt worden, zu der sie gehören, statt an inhaltlich passender Stelle eingefügt zu werden. Das W3C begründet das mit der Rückwärtskompatibilität: Auf diese Weise behalten alle Erfolgskriterien aus WCAG 2.0 und WCAG 2.1 ihre bekannten Nummern.
Deshalb folgt auf 2.4.10 Section Headings direkt 2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum), und deshalb stehen die neuen Kriterien zur Authentifizierung unter 3.3.8 und 3.3.9, obwohl sie thematisch wenig mit 3.3.1 bis 3.3.6 zu tun haben.
Ob WCAG 2.2 rechtlich gefordert ist
Derzeit nicht. Weder das BFSG noch die BITV 2.0 nennen die WCAG unmittelbar. Beide knüpfen an harmonisierte Normen an, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind bislang zwei Fassungen der EN 301 549 harmonisiert worden: V2.1.2 im Dezember 2018, die inzwischen ersetzt ist und keine Konformitätsvermutung mehr trägt, und V3.2.1 am 18. August 2021. Die derzeit harmonisierte Fassung V3.2.1 beruht auf WCAG 2.1.
Bei ETSI liegt eine überarbeitete Fassung EN 301 549 V4.1.0 als final draft vom Juni 2026 vor. Ob und wann eine solche Fassung eine Konformitätsvermutung trägt, entscheidet sich erst mit der Veröffentlichung ihrer Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union. Bis dahin bleibt WCAG 2.1 auf Stufe AA der rechtlich maßgebliche Prüfmaßstab.
Davon zu trennen ist die fachliche Frage. WCAG 2.2 ist rückwärtskompatibel: Wer WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllt, erfüllt bis auf das entfallene Kriterium 4.1.1 auch WCAG 2.1 auf Stufe AA. Wer neu baut, kann sich an WCAG 2.2 orientieren, ohne den rechtlichen Maßstab zu verfehlen.
Verwandte Seiten
Wie sich die WCAG in der Praxis umsetzen lassen, beschreibt die Themenseite zu den WCAG. Verwandte Faktenseiten: die Faktenseite zu den WCAG mit dem Überblick über Aufbau und Konformitätsstufen, die Faktenseite zur BITV 2.0 und die Faktenseite zum BFSG. Alle Faktenseiten im Überblick zeigt die Fakten-Übersicht.
WCAG 2.2: Abgrenzung
WCAG 2.2 hebt WCAG 2.1 und WCAG 2.0 nicht auf. Alle drei sind gleichzeitig gültige W3C-Empfehlungen. Eine höhere Versionsnummer macht die früheren Fassungen nicht ungültig.
WCAG 2.2 ist nicht WCAG 3. WCAG 3 ist ein eigener, in Arbeit befindlicher Entwurf mit anderem Aufbau und nicht Gegenstand dieser Seite.
Die neun neuen Erfolgskriterien liegen nicht alle auf Stufe AA. Zwei liegen auf Stufe A, vier auf Stufe AA und drei auf Stufe AAA. Für eine Prüfung nach Stufe AA sind daher sechs der neun neuen Kriterien einschlägig.
Der Wegfall von 4.1.1 Parsing bedeutet nicht, dass fehlerhaftes Markup unerheblich geworden ist. Andere Erfolgskriterien, etwa 4.1.2 Name, Role, Value, stellen weiterhin Anforderungen an die technische Umsetzung.
WCAG 2.2: Häufige Fragen
WCAG 2.2: Referenzen
WCAG 2.2: Quellen
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C Recommendation, W3C, 2024-12-12T00:00:00.000000Z
- What is New in WCAG 2.2, W3C Web Accessibility Initiative, 2023-10-05T00:00:00.000000Z
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C
- Web accessibility directive: standards and harmonisation, Europäische Kommission, 2025-05-05T00:00:00.000000Z
- EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI, CEN, CENELEC
- Final draft EN 301 549 V4.1.0 (2026-06), ETSI, CEN, CENELEC, 2026-06-01T00:00:00.000000Z
WCAG 2.2: Änderungsverlauf
- : Seite veröffentlicht. Erfolgskriterien gegen den Normtext der W3C Recommendation vom 12. Dezember 2024 geprüft, Harmonisierungsstatus gegen die Angaben der Europäischen Kommission.