sitebrunch BFSG-Audit
Auch bekannt als: sitebrunch Accessibility Audit, BFSG-Audit von sitebrunch, geführtes manuelles Audit in sitebrunch Accessibility
Das sitebrunch BFSG-Audit ist eine Web-Anwendung der sitebrunch GmbH, mit der Teams die Barrierefreiheit ihrer eigenen Website manuell prüfen. Das Werkzeug führt durch Prüfschritte, die aus den Anforderungen der EN 301 549 abgeleitet sind, dokumentiert die Funde und erzeugt daraus einen teilbaren Prüfbericht. Es prüft nicht automatisch, sondern strukturiert eine menschliche Prüfung. Es erteilt keine Zertifizierung und keinen Rechtsnachweis.
Zuletzt geprüft am von Lukas Schardt. Erstellt am .
sitebrunch BFSG-Audit: Fakten im Überblick
- Anbieter
- sitebrunch GmbH Quelle für Anbieter
- Art der Anwendung
- Web-Anwendung im Abonnement, ergänzt um eine Browser-Erweiterung für die Prüfung Quelle für Art der Anwendung
- Prüfmethode
- geführte manuelle Prüfung durch Menschen, kein automatischer Scan Quelle für Prüfmethode
- Auditarten
- Kick-off Audit (verkürzt, häufigste Verstöße) und komplettes Audit (voller Prüfumfang); sie unterscheiden sich allein in der Anzahl der Prüfschritte Quelle für Auditarten
- Prüfschritte im kompletten Audit
- 96 Quelle für Prüfschritte im kompletten Audit
- Normbezug
- EN 301 549; jeder Prüfschritt nennt die zugehörige Anforderungsnummer der Norm, zum Beispiel 9.2.4.2 Quelle für Normbezug
- Bewertung je Prüfschritt und Seite
- bestanden, nicht bestanden, nicht anwendbar oder noch nicht geprüft Quelle für Bewertung je Prüfschritt und Seite
- Schweregrade der Funde
- Anmerkung, Fehler, kritischer Fehler Quelle für Schweregrade der Funde
- Prüfbericht
- HTML-Dokument, kein PDF; entsteht laufend während der Prüfung und ist per Link ohne Account teilbar Quelle für Prüfbericht
- Re-Audit
- Kopie eines abgeschlossenen Audits einschließlich aller bisherigen Funde, um Behebungen und neue Barrieren zu prüfen Quelle für Re-Audit
- Voraussetzung
- Account, angelegtes Projekt für die Website und mindestens der Solo-Plan Quelle für Voraussetzung
- Zertifizierung
- keine; das Audit erzeugt einen Prüfbericht, kein Prüfsiegel und keinen Rechtsnachweis Quelle für Zertifizierung
- Nachweisführung nach dem BFSG
- Selbsterklärung des Wirtschaftsakteurs; das BFSG kennt keine benannte Stelle, keine Akkreditierung und keine Zertifizierung, auch für keinen anderen Anbieter Quelle für Nachweisführung nach dem BFSG
Was das sitebrunch BFSG-Audit tut
Das Werkzeug zerlegt die Anforderungen der EN 301 549 in einzelne Prüfschritte und führt die prüfende Person nacheinander durch sie hindurch. Jeder Prüfschritt besteht aus einem Titel, einer Kurzbeschreibung mit Visualisierung, einem Statusindikator und Angaben dazu, wie aufwendig die Prüfung ist, wie lange sie dauert und welche Rolle einen Fund voraussichtlich beheben muss: Design, Entwicklung oder Redaktion. Zusätzlich nennt jeder Prüfschritt die Anforderungsnummer der Norm, auf die er sich bezieht.
Die Prüfung findet auf der zu prüfenden Website selbst statt. Dafür wird einmalig eine Browser-Erweiterung installiert. Sie blendet Werkzeugleisten über der Seite ein, darunter Element-Informationen, einen Kontrastchecker und automatische Teilprüfungen. Kommentare zu Fehlern werden mit einem Screenshot der markierten Stelle festgehalten.
Die zu prüfenden Seiten legt man beim Anlegen des Audits als Liste von URLs fest. Jede Seite erhält einen Bezeichner. Bewertet wird anschließend jeder Prüfschritt einzeln pro Seite.
Die beiden Auditarten im sitebrunch BFSG-Audit
Das Kick-off Audit ist ein verkürztes Audit, das auf die häufigsten Barrierefreiheitsverstöße prüft. Es dient dem Überblick über den Zustand einer Website.
Das komplette Audit prüft gegen die Anforderungen der EN 301 549 und umfasst 96 Prüfschritte. Es ist die Variante, die für eine Prüfung im Hinblick auf BFSG, BGG oder BITV vorgesehen ist.
Inhaltlich unterscheiden sich beide nur durch die Anzahl der Prüfschritte. Ablauf, Bewertungslogik und Prüfbericht sind identisch.
Wie eine Prüfung mit dem sitebrunch BFSG-Audit abläuft
Voraussetzung ist ein Account mit mindestens dem Solo-Plan und ein angelegtes Projekt für die Website. Ein Projekt entspricht dabei einer Domain innerhalb eines Workspace.
Nach dem Anlegen des Audits arbeitet man die Prüfschritte der Reihe nach ab. Für jede Seite und jeden Prüfschritt wird der Status gesetzt: noch nicht getestet, in Bearbeitung, bestanden, nicht bestanden oder nicht anwendbar. Ein Status lässt sich auch für alle Seiten gleichzeitig setzen. Das Werkzeug führt automatisch zum nächsten Schritt weiter, die Prüfung kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Zu jedem Prüfschritt sind typische Fehlerquellen und passende Lösungsvorschläge hinterlegt. Die Erklärungen zu den Prüfschritten wurden gemeinsam mit Gehirngerecht Digital erstellt und liegen als Text, Bild, Video und Beispiel vor.
Prüfbericht und Re-Audit
Der Prüfbericht entsteht automatisch im Hintergrund und wird laufend aktualisiert. Solange das Audit nicht abgeschlossen ist, trägt er die Kennzeichnung „Work in Progress“ und den Hinweis, dass sich die Ergebnisse noch ändern können. Diesen Hinweis sehen alle, die den Bericht öffnen.
Der Bericht enthält eine Übersicht über bestandene, fehlerhafte und nicht anwendbare Prüfschritte, die Anzahl der dokumentierten Funde, die geprüfte Website, den Status des Audits, das Startdatum und die geprüften Seiten. Darunter stehen alle Prüfschritte mit ihrer Bewertung.
Der Bericht ist ein HTML-Dokument, keine PDF- oder Word-Datei. Er lässt sich nach Status, Schweregrad, Thema und zuständiger Rolle filtern und per öffentlichem Link ohne Account teilen. Funde lassen sich über Integrationen zu Jira, Notion, Asana und awork in bestehende Arbeitsabläufe übernehmen.
Aus einem abgeschlossenen Audit heraus lässt sich ein Re-Audit starten. Es ist eine Kopie des Audits einschließlich aller bisherigen Funde. Damit prüft man Fund für Fund, was behoben wurde, und dokumentiert, was durch Änderungen an der Website neu hinzugekommen ist.
Was das sitebrunch BFSG-Audit nicht leistet
Das Werkzeug prüft nicht selbst. Es strukturiert und dokumentiert eine Prüfung, die Menschen durchführen. Die Qualität des Ergebnisses hängt davon ab, wie sorgfältig die Prüfschritte bearbeitet werden und wie repräsentativ die ausgewählten Seiten für die Website sind.
Geprüft wird nur, was als Seite ausgewählt wurde. Ein Audit über eine Auswahl von Seiten sagt nichts Verbindliches über alle übrigen Seiten einer Website aus.
Das Ergebnis ist ein Prüfbericht. Es ist keine Zertifizierung, kein Prüfsiegel und kein Rechtsnachweis. Ob eine Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, entscheidet im Streitfall die zuständige Behörde oder ein Gericht, nicht ein Werkzeug.
Das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für ein Unternehmen überhaupt gilt, ist eine rechtliche Frage. Angaben dazu stehen auf der Faktenseite zum BFSG.
Das ist keine Einschränkung dieses Werkzeugs, sondern des Rechtsrahmens: Nach dem BFSG kann derzeit niemand einen verbindlichen Nachweis oder eine Zertifizierung der Barrierefreiheit ausstellen, kein Anbieter und keine Prüfstelle. Das Gesetz sieht dafür schlicht kein Verfahren vor. Wer etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das es im Gesetz nicht gibt.
Verwandte Seiten
Wie das Audit im Alltag eingesetzt wird, beschreibt die Produktseite zum BFSG-Audit. Verwandte Faktenseiten: die Faktenseite zur sitebrunch GmbH, die Faktenseite zum BFSG, die Faktenseite zu WCAG 2.2 und die Faktenseite zu Bußgeldern nach dem BFSG. Alle Faktenseiten im Überblick zeigt die Fakten-Übersicht.
sitebrunch BFSG-Audit: Abgrenzung
Das BFSG-Audit ist kein automatischer Scanner. Automatisierte Prüfungen decken nur einen Teil der Anforderungen ab. Das Werkzeug führt eine manuelle Prüfung, in die einzelne automatische Teilprüfungen eingebettet sind.
Das BFSG-Audit ist nicht das sitebrunch Monitoring. Das Monitoring prüft Seiten fortlaufend automatisch. Das Audit ist eine einmalige, manuelle und vollständig dokumentierte Prüfung, die per Re-Audit wiederholt werden kann.
Ein bestandenes Audit ist keine Konformitätsbescheinigung. Der Prüfbericht dokumentiert das Ergebnis einer Prüfung zu einem Zeitpunkt und für eine Auswahl von Seiten. Er begründet keine Rechtsfolge.
Es gibt derzeit überhaupt keine BFSG-Zertifizierung, von niemandem. Das Gesetz nennt weder eine benannte Stelle noch eine Akkreditierung, ein Prüfsiegel oder ein Zertifizierungsverfahren. Für Produkte besteht die Konformitätsbewertung nach Anlage 2 in einer internen Fertigungskontrolle, bei der die Herstellerin oder der Hersteller die Konformität auf eigene Verantwortung erklärt. Für Dienstleistungen, und damit für Websites, gibt der Dienstleistungserbringer nach Anlage 3 selbst an, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
Der Name bezieht sich auf den Anlass, nicht auf den Prüfmaßstab. Geprüft wird gegen die Anforderungen der EN 301 549, nicht gegen den Gesetzestext des BFSG. Das BFSG selbst nennt keine technische Norm.
Dass das Werkzeug auch gegen WCAG 2.2 prüft, bedeutet nicht, dass WCAG 2.2 rechtlich gefordert wäre. Die im Amtsblatt der Europäischen Union zitierte harmonisierte Fassung EN 301 549 V3.2.1 beruht auf WCAG 2.1. Weil WCAG 2.2 rückwärtskompatibel ist, deckt eine Prüfung nach 2.2 die Kriterien der Stufe AA aus 2.1 mit ab.
sitebrunch BFSG-Audit: Häufige Fragen
sitebrunch BFSG-Audit: Referenzen
sitebrunch BFSG-Audit: Quellen
- BFSG-Audit, Produktseite, sitebrunch GmbH
- Ein Audit anlegen, Hilfecenter, sitebrunch GmbH
- Einen Prüfschritt durchführen, Hilfecenter, sitebrunch GmbH
- Der Prüfbericht, Hilfecenter, sitebrunch GmbH
- Ein Re-Audit erstellen, Hilfecenter, sitebrunch GmbH
- EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI, CEN, CENELEC
- Web accessibility directive: standards and harmonisation, Europäische Kommission, 2025-05-05T00:00:00.000000Z
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
sitebrunch BFSG-Audit: Änderungsverlauf
- : Ergänzt, dass das BFSG kein Zertifizierungsverfahren kennt und die Konformität selbst erklärt wird. Gegen Anlage 2 und Anlage 3 BFSG geprüft.
- : Seite veröffentlicht. Produktangaben gegen die Produktseite und die Hilfecenter-Artikel zum Audit geprüft, normbezogene Angaben gegen EN 301 549 und die Angaben der Europäischen Kommission.