EN 301 549
Auch bekannt als: Accessibility requirements for ICT products and services
EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), gemeinsam herausgegeben von ETSI, CEN und CENELEC. Die neueste Fassung, EN 301 549 V4.1.1, wurde am 24. August 2026 angenommen und beruht auf WCAG 2.2. Sie ist noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert. Bis dahin bleibt die zitierte Fassung EN 301 549 V3.2.1, die auf WCAG 2.1 beruht, der rechtlich maßgebliche Bezugspunkt. V3.2.1 wurde unter der Richtlinie (EU) 2016/2102, der Web-Accessibility-Richtlinie, zitiert.
Zuletzt geprüft am von Lukas Schardt. Erstellt am .
EN 301 549: Fakten im Überblick
- Herausgeber
- ETSI, CEN und CENELEC; V4.1.1 erarbeitet vom ETSI Technical Committee Human Factors (HF) Quelle für Herausgeber
- Vollständiger Titel
- Accessibility requirements for ICT products and services Quelle für Vollständiger Titel
- Neueste Fassung
- V4.1.1 (2026-09), angenommen am 24. August 2026 Quelle für Neueste Fassung
- Im Amtsblatt der EU zitierte Fassung
- V3.2.1 (2021-03), zitiert am 12. August 2021 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 unter der Richtlinie (EU) 2016/2102 Quelle für Im Amtsblatt der EU zitierte Fassung
- Rechtlicher Status von V4.1.1
- noch nicht im Amtsblatt zitiert; noch keine Konformitätsvermutung; keine neue Frist zur Einhaltung Quelle für Rechtlicher Status von V4.1.1
- WCAG-Grundlage von V4.1.1
- WCAG 2.2 (W3C Recommendation vom 12. Dezember 2024 / ISO/IEC 40500:2025) für die Klauseln 9, 10 und 11 Quelle für WCAG-Grundlage von V4.1.1
- Normungsauftrag hinter V4.1.1
- C(2022) 6456 final (M/587) der Europäischen Kommission, bezogen auf die Richtlinie (EU) 2019/882 Quelle für Normungsauftrag hinter V4.1.1
- Von V4.1.1 abgedeckte EU-Richtlinien
- Richtlinie (EU) 2016/2102 (Anhang ZA) und Richtlinie (EU) 2019/882, der European Accessibility Act (Anhang ZB) Quelle für Von V4.1.1 abgedeckte EU-Richtlinien
- Nationale Umsetzungstermine von V4.1.1
- Bekanntgabe bis 30. November 2026, nationale Veröffentlichung oder Anerkennung bis 31. Mai 2027, Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen bis 31. Mai 2028 Quelle für Nationale Umsetzungstermine von V4.1.1
- Zugang
- kostenloser PDF-Download bei ETSI Quelle für Zugang
Was EN 301 549 abdeckt
EN 301 549 legt Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen fest, zusammen mit Prüfverfahren für jede Anforderung. Nach ihrem Anwendungsbereich richtet sie sich an Gestaltende, Entwickelnde, Prüfende, Hersteller, Marktüberwachungsbehörden, Beschaffungsstellen und Forschende.
Die Fassung V4.1.1 ist in 14 Klauseln gegliedert. Klausel 4 enthält funktionale Leistungskriterien. Die Klauseln 5 bis 13 enthalten die prüfbaren Anforderungen: allgemeine Anforderungen (5), IKT mit bidirektionaler Echtzeitkommunikation (6), IKT mit Videofunktionen (7), Hardware (8), Web (9), Nicht-Web-Dokumente (10), Nicht-Web-Software (11), Informationen über Produkte und Dienstleistungen (12) sowie IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten (13). Klausel 14 regelt die Konformität. Alle Anforderungen bestimmen ihren Geltungsbereich selbst: Jede gilt nur, wenn ihre Vorbedingung erfüllt ist.
Für Websites sind die WCAG daher nur ein Teil der Norm. EN 301 549 baut ihre Klauseln für Web, Dokumente und Software auf den Erfolgskriterien der WCAG auf und ergänzt Anforderungen für andere Arten von IKT.
Was sich mit V4.1.1 geändert hat
Nach ihrem Vorwort sind die wesentlichen Änderungen gegenüber V3.2.1:
- Die Anforderungen an Echtzeittext in Klausel 6.2 wurden grundlegend überarbeitet und um Total Conversation erweitert.
- Die Anforderungen der Klauseln 9, 10 und 11 wurden an WCAG 2.2 angepasst.
- Ein neuer Anhang ZA zeigt den Bezug zur Richtlinie (EU) 2016/2102. Er aktualisiert Anhang A der vorherigen Fassung.
- Ein neuer Anhang ZB zeigt den Bezug zur Richtlinie (EU) 2019/882, dem European Accessibility Act.
- Eine neue Klausel A.2 ermöglicht es, die Konformität bestimmter Produkte und Dienstleistungen mit der Richtlinie (EU) 2019/882 zu bewerten.
Für das Web kommen mit V4.1.1 sechs Anforderungen hinzu, die auf den neuen WCAG-2.2-Erfolgskriterien der Stufen A und AA beruhen: 9.2.4.11 Focus not obscured (minimum), 9.2.5.7 Dragging movements, 9.2.5.8 Target size (minimum), 9.3.2.6 Consistent help, 9.3.3.7 Redundant entry und 9.3.3.8 Accessible authentication (minimum). Die drei neuen Kriterien der Stufe AAA sind keine Anforderungen; sie sind in Klausel 9.5 nur zur Information aufgeführt. Die Anforderung 9.4.1.1 Parsing ist als „Void“ gekennzeichnet, weil WCAG 2.2 das Erfolgskriterium 4.1.1 entfernt hat.
Neu sind außerdem Klauseln zu Nutzereinstellungen für Webseiten (9.7) und für Nicht-Web-Dokumente (10.7).
Rechtlicher Status
EN 301 549 ist eine freiwillige Norm, kein Gesetz. Rechtliche Bedeutung erhält sie über die Konformitätsvermutung: Wer eine harmonisierte Norm erfüllt, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, für den wird vermutet, dass er auch die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In Deutschland funktionieren die BITV 2.0 für öffentliche Stellen des Bundes (§ 3 Absatz 2) und das BFSG für Unternehmen (§ 4) auf diese Weise.
Bislang sind zwei Fassungen zitiert worden, beide unter der Richtlinie (EU) 2016/2102. V2.1.2 wurde durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 vom 20. Dezember 2018 zitiert. V3.2.1 wurde durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 zitiert, der am 12. August 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft trat. Derselbe Beschluss hat V2.1.2 mit Wirkung zum 12. Februar 2022 aus der Liste gestrichen. Nach Angaben der Europäischen Kommission beruht V3.2.1 auf WCAG 2.1.
V4.1.1 ist noch nicht zitiert. Nach ihrem Vorwort entsteht eine Konformitätsvermutung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 erst, wenn sie im Amtsblatt zitiert ist. Am 7. September 2026 hat das AccessibleEU-Zentrum der Europäischen Kommission bestätigt, dass bis dahin V3.2.1 der Bezugspunkt bleibt und mit der Veröffentlichung keine neue Frist zur Einhaltung verbunden ist. Ein offizieller Termin für die Zitierung ist nicht bekannt gegeben.
Versionsgeschichte
Nach der Versionstabelle der Norm sind folgende Fassungen veröffentlicht worden: V1.1.1 (Februar 2014), V1.1.2 (April 2015), V2.1.2 (August 2018), V3.1.1 (November 2019), V3.2.1 (März 2021) und V4.1.1 (September 2026). Der Entwurf V4.1.0 durchlief zwei Stufen des Annahmeverfahrens, vom 13. November 2025 bis 11. Februar 2026 und vom 25. Juni bis 24. August 2026.
Verwandte Seiten
Wie EN 301 549 in der Praxis angewendet wird, beschreibt die Themenseite zur EN 301 549. Verwandte Faktenseiten: die Faktenseite zu WCAG 2.2, die Faktenseite zu den WCAG, die Faktenseite zum BFSG und die Faktenseite zur BITV 2.0. Alle Faktenseiten im Überblick zeigt die Fakten-Übersicht.
EN 301 549: Abgrenzung
EN 301 549 ist nicht dasselbe wie die WCAG. Die WCAG sind eine W3C-Empfehlung für Webinhalte. EN 301 549 ist eine europäische Norm, die auf den Erfolgskriterien der WCAG aufbaut und zusätzlich Hardware, Echtzeitkommunikation, Video, Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie den Zugang zu Vermittlungs- und Notrufdiensten abdeckt.
Veröffentlichung ist nicht Zitierung. V4.1.1 ist veröffentlicht, aber erst die Zitierung im Amtsblatt der Europäischen Union verleiht ihr eine Konformitätsvermutung. Die nationalen Umsetzungstermine in der Norm (etwa der 30. November 2026) sind Fristen für nationale Normungsorganisationen, nicht der Termin der Zitierung.
„Beruht auf WCAG 2.2" heißt nicht, dass alle neun neuen Kriterien aus WCAG 2.2 Anforderungen sind. Die drei Kriterien der Stufe AAA sind nur zur Information aufgeführt.
EN 301 549: Häufige Fragen
EN 301 549: Referenzen
EN 301 549: Quellen
- EN 301 549 V4.1.1 (2026-09), Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI, CEN, CENELEC, 2026-09-01T00:00:00.000000Z
- EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI, CEN, CENELEC, 2021-03-01T00:00:00.000000Z
- The European accessibility standard EN 301 549 has been updated, AccessibleEU, Europäische Kommission, 2026-09-07T00:00:00.000000Z
- Web accessibility directive: standards and harmonisation, Europäische Kommission, 2025-05-05T00:00:00.000000Z
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 in Bezug auf die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen, Europäische Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union (OJ L 289, 12.8.2021), 2021-08-12T00:00:00.000000Z
EN 301 549: Änderungsverlauf
- : Seite veröffentlicht. Inhalte gegen den Normtext von EN 301 549 V4.1.1 und V3.2.1, die AccessibleEU-Mitteilung vom 7. September 2026 und die Seite der Europäischen Kommission zur Harmonisierung geprüft. Eine EUR-Lex-Suche nach „EN 301 549“ in Rechtsakten aus 2026 ergab am 16. September 2026 keine Zitierung von V4.1.1. Zitierungsdaten gegen den Text des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1339 auf EUR-Lex geprüft.