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BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Deutschlands Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882). Es wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und verpflichtet erstmals die deutsche Privatwirtschaft dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.

Betroffene Dienstleistungen:

  • E-Commerce und Online-Shops

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, Messaging)

  • Bankdienstleistungen für Verbraucher

  • Streaming und audiovisuelle Mediendienste

  • Personenbeförderungsdienste (Websites, Apps, Ticketing)

  • E-Books

Betroffene Produkte:

  • Computer und Betriebssysteme

  • Smartphones und Tablets

  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Kioske)

  • E-Book-Reader

Was sind die Anforderungen?

Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an der EN 301 549, dem harmonisierten europäischen Standard. Für Webinhalte bedeutet das die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA. Unternehmen müssen:

  • Digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten

  • Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen

  • Verfahren zur dauerhaften Einhaltung der Konformität einrichten

Welche Strafen drohen?

Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die Marktüberwachung obliegt den Behörden der einzelnen Bundesländer.

Gibt es Ausnahmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

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Häufige Fragen zum BFSG

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