Stichtag-Readiness
Compliancesitebrunch zeigt dir sofort, wo dein digitales Angebot steht. Du siehst den aktuellen Konformitätsgrad und weißt genau, was bis zum Stichtag noch zu tun ist.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Deutschlands Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882). Es wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und verpflichtet erstmals die deutsche Privatwirtschaft dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.
Betroffene Dienstleistungen:
E-Commerce und Online-Shops
Elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, Messaging)
Bankdienstleistungen für Verbraucher
Streaming und audiovisuelle Mediendienste
Personenbeförderungsdienste (Websites, Apps, Ticketing)
E-Books
Betroffene Produkte:
Computer und Betriebssysteme
Smartphones und Tablets
Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Kioske)
E-Book-Reader
Die konkreten technischen Anforderungen stehen in der BFSGV. Weder das BFSG noch die BFSGV nennen eine bestimmte Norm. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bezeichnet die EN 301 549 als zentrale technische Referenz, für Webinhalte bedeutet das die WCAG 2.1 Level AA. Unternehmen müssen:
Digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten
Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen
Verfahren zur dauerhaften Einhaltung der Konformität einrichten
Verstöße gegen das BFSG sind Ordnungswidrigkeiten. In den meisten Fällen liegt der Bußgeldrahmen bei bis zu 10.000 Euro, nur für bestimmte Verstöße nach § 37 Absatz 1 BFSG bei bis zu 100.000 Euro. Die Marktüberwachung ist Sache der Länder, die dafür eine gemeinsame Stelle errichtet haben: die MLBF AöR in Magdeburg.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Eine Übersicht der geprüften Fakten zum BFSG mit Quellen und Prüfdatum steht auf der Seite Fakten zum BFSG.
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BFSG-Konformität ist keine einmalige Prüfung. sitebrunch überwacht deine Website dauerhaft und meldet neue Verstöße sofort, damit du durchgehend konform bleibst.
Die teilbaren Reports von sitebrunch dienen als Nachweis deiner Compliance-Bemühungen gegenüber Marktüberwachungsbehörden.
Prüfe jetzt, ob dein digitales Angebot die Anforderungen des BFSG erfüllt, und starte den Weg zur Konformität.
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