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BITV

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Was ist die BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine deutsche Bundesverordnung, die die technischen Anforderungen an barrierefreie Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors festlegt. Sie setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 (Web Accessibility Directive) auf Bundesebene um.

Die aktuelle Fassung der BITV 2.0 wurde 2019 grundlegend überarbeitet und orientiert sich an der EN 301 549, dem harmonisierten europäischen Standard für barrierefreie IKT.

Wen betrifft die BITV?

Die BITV 2.0 gilt für:

  • Websites und mobile Anwendungen von Bundesbehörden

  • Bundesministerien und nachgeordnete Behörden

  • Öffentliche Einrichtungen auf Bundesebene

Auf Landesebene haben die einzelnen Bundesländer eigene Verordnungen erlassen, die sich inhaltlich an der BITV orientieren.

Was sind die Anforderungen?

Die BITV fordert die Einhaltung der EN 301 549 und damit der WCAG 2.1 Level AA. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten, die über den WCAG-Standard hinausgehen:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Jede betroffene Website muss eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen.

  • Feedback-Mechanismus: Nutzende müssen Barrieren melden können.

  • Deutsche Gebärdensprache (DGS): Zentrale Einstiegsseiten müssen Inhalte in DGS bereitstellen.

  • Leichte Sprache: Zentrale Inhalte müssen in Leichter Sprache verfügbar sein.

Seit wann gilt die BITV?

Die Fristen zur Umsetzung sind bereits verstrichen:

  • Bestehende Websites: seit dem 23. September 2020

  • Neue Websites: seit dem 23. September 2019

  • Mobile Anwendungen: seit dem 23. Juni 2021

Die Überwachung der Einhaltung liegt bei der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund).

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Häufige Fragen zur BITV

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